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Mittwoch, 11. Dezember 2013

Weihnachstsgeld, ick hör dir klingeln



Wer vom Arbeitgeber über mehrere Jahre Weihnachtsgeld erhält, kann als Arbeitnehmer auch für die Zukunft auf diese Zahlungen vertrauen (betriebliche Übung). Es sei denn, der Arbeitgeber macht bei der Zahlung deutlich, dass er sich für die Zukunft nicht binden will. Dazu muss der Arbeitgeber aber klare und verständliche Regelungen verwenden.