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Mittwoch, 11. Dezember 2013
Weihnachstsgeld, ick hör dir klingeln
Wer vom Arbeitgeber über mehrere Jahre Weihnachtsgeld erhält, kann als Arbeitnehmer auch für die Zukunft auf diese Zahlungen vertrauen (betriebliche Übung). Es sei denn, der Arbeitgeber macht bei der Zahlung deutlich, dass er sich für die Zukunft nicht binden will. Dazu muss der Arbeitgeber aber klare und verständliche Regelungen verwenden.
Freitag, 6. Dezember 2013
Lohnfortzahlung nach mutwilliger Selbstverletzung
Wer
cholerische Arbeitnehmer beschäftigt durfte sich wohl schon über die eine oder
andere Entgleisung ärgern. Demnächst kann er sich auch über die Toleranz der
Rechtsprechung in solchen Fällen wundern.
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